Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Der Bereich des Ordnungsamtes umfasst u.a.:
- Immissionsschutz
- Schädlingsbekämpfungen
- Amtshilfen
- Bürgerberatungen / Auskünfte
- Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
- Jugendschutz
- Leichenwesen
- Tierhaltung
- Schutz der Sonn- und Feiertage
- Seuchenangelegenheiten
- Schulzuführungen