BIS: Suche und Detail

Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

Fischereischein

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.

 

Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung Online bei Stadt/Gemeinde
Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 € 30,00 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr
(incl. Gebühr)
14,00 €
(10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)
22,00 €
(10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre
(incl. Gebühr)
42,00 €
(30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
50,00 €
(30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahres-
fischereischein incl. Fischereiabgabe)
20,00 € 32,00 €
  beim Landesamt online oder postalisch
Fischereischein mit Begleitung
auf Lebenszeit
30,00 €

 

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

 

Online-Antrag

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

 

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).

Detaillierte Informationen zur Reform finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Landesregierung.

Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie beim Kreis Coesfeld, 32 - Sicherheit und Ordnung.

 

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

 

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis)
  • das Zeugnis über die Fischereiprüfung

Rechtsgrundlagen

Kosten

Gebühren ab 01. Juli 2026

Für die Erteilung des Fischereischeines:

  • 30,00 € (wird auf Lebenszeit ausgestellt)
    Die Gebühr wird auch für den Umtausch des alten Fischereischeins (blau/rosa) fällig.

Für die Fischereiabgabe:

  • 22,00 € für ein Kalenderjahr
  • 50,00 € für fünf Kalenderjahre
  • 32,00 € für die Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein)