Bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/demStandesbeamten das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat.

Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.  Sollten ausnahmsweise -aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen. Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Billerbeck haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Billerbeck heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Natürlich können Sie als Billerbecker auch "fremdgehen" und auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten müssen. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Voraussetzungen

  • Grundsätzlich kann eine Ehe in Deutschland nur eingehen, wer volljährig und geschäftsfähig ist. 

Unterlagen

Wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Billerbeck haben und
  • beide in Billerbeck geboren sind,

dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Billerbeck ist:
    Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
  • Wenn der Geburtsort nicht in Billerbeck ist:
    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.
    (Bitte keine Geburtsurkunden, diese können nicht akzeptiert werden!)
  • Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind: 
    Ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht.
  • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
    Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Billerbeck geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie den Eheregister Ausrdruck dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?

Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde (vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Billerebck: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. 

Weitere Hinweise:

  • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
  • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.
  • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Kosten

  • 40,00 EUR für die Anmeldung zur Eheschließung
  • 66,00 EUR bei Auslandsbeteiligung
  • 10,00 EUR für eine Eheurkunde