Kommunalwahl 2025
Kommunalwahl 2025 – Ihre Stimme für unsere Stadt
Am 14. September 2025 findet auch in der Stadt Billerbeck die Kommunalwahl 2025 statt. An diesem Tag entscheiden Sie darüber, wer in den kommenden Jahren wichtige Entscheidungen für unsere Stadt trifft – zum Beispiel im Stadtrat oder auch im Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin.
Warum Ihre Stimme zählt
Die Kommunalwahl betrifft unser tägliches Leben unmittelbar: Ob Schulen, Kindergärten, öffentlicher Nahverkehr, Straßenbau, Kulturangebote oder Umweltprojekte – all das wird auf kommunaler Ebene entschieden. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie mit, wie sich die Stadt Billerbeck in Zukunft entwickelt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger,
-
die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
-
seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Billerbeck haben und
-
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
So können Sie wählen
-
Am Wahltag im Wahllokal: Ihre Wahlbenachrichtigung informiert Sie, wo sich Ihr Wahllokal befindet. Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis mit.
-
Per Briefwahl: Sie können ganz bequem von zu Hause wählen. Die Beantragung ist online, per Mail, per Post oder persönlich im Wahlamt möglich.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zur Kommunalwahl 2025 finden Sie hier Ergebnisse der Kommunalwahl 2025 am 14. September 2025
Noch Fragen?
Unser Wahlamt steht Ihnen gerne zur Verfügung – persönlich, telefonisch oder per E-Mail (wahlamt@billerbeck.de).
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Links (einige Inhalte sind zusätzlich im Anhang als PDF beigefügt):
- Broschüre „Jede Stimme zählt!“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW – Eine verständliche Einführung in die Kommunalwahlen, ihre Bedeutung und den Ablauf.
- Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V. – Materialien in barrierefreien Formaten, u. a. in Brailleschrift und Audio.
- Erklärvideo zur Kommunalwahl (ohne Gebärdensprache) – Ein anschauliches Video mit den wichtigsten Informationen zum Wählen.
- Erklärvideo mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) - Das gleiche Video-Angebot in barrierefreier Form mit DGS.
- Informationsmaterial der Bundeswahlleiterin (PDF) – Offizielle Wahlinformationen, kompakt zusammengefasst
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)