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Zur Aufrechterhaltung der öffenltichen Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummernbezeichnungen für Gebäude amtlich vergeben. Hausnummern sind die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße eindeutig identifizieren. Um ihren Zweck als Orientierungshilfe zu erfüllen, muss die Hausnummer dauerhaft und gut sichtbar an der Hauswand oder Grundstücksgrenze angebracht sein. Der Eigentümer ist nach §126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen. Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung und Lesbarkeit entnehmen Sie bitte dem § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebieet der Stadt Billerbeck vom 19.03.2014.  

Die Stadt Billerbeck vergibt Hausnummern auf Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten sowie bei Neubauten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Der Bauherr erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer. Bei Neubaugebieten werden die Hausnummern bereits im Rahmen der straßennahmenvergabe festgelet. Die Vergabe kann formlos beantragt werden und ist kostenfrei.

Kosten

Diese Dienstleistung ist kostenfrei.