Beflaggung
Die Stadt Billerbeck beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - 1. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - 9. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) - 17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953) - 20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944) - 23. August
Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946) - 3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit - zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag - die Tage allgemeiner Wahlen
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.