Flüchtlinge und Spätaussiedler: Unterbringung
Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Stadt Billerbeck eigene Übergangsheime.Verpflichtung zur Unterbringung Ausländische Flüchtlinge:
Die Stadt Billerbeck ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.Spätaussiedler:
Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Stadt Billerbeck die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim.Kosten
Es fallen keine Gebühren an.