Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu dürfen bedarf es einer vom Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis.
Für eine solche sind neben persönlichen Voraussetzungen bestimmte Qualifizierungen und räumliche Voraussetzungen notwendig.
Qualifizierungsmaßnahmen bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreis Coesfeld an.
Die Fachberatung der Kindertagespflege übernimmt für die Stadt Billerbeck das Jugendamt des Kreises Coesfeld.
Nähere Informationen erhalten sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld.