Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Da sich die Leistungen an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich bei uns individuell beraten lassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert hier über das Thema.
Sie können die Leistungen "Hilfe zum LebensunterhaltW und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch online beantragen:Online Antrag