Einkommensteuermerkmale
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnstuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Seit dem Jahr 2012 werden diese Informationen (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nciht mehr notwendig. Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuer-abzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für melderechtliche Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt (Mitteilung durch die Kirchen) oder Kirchenaustritt (Mitteilung durch das Amtsgericht) ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.
WICHTIGER HINWEIS: Der Kirchenaustritt ist beim Amtsgericht Coesfeld zu erklären!
Das heißt für Sie: Für alle Änderungen und Eintragungen in Bezug auf die Lohnsteuerabzugs-merkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig!