Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.

Bisher diente die Lohnstuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Seit dem Jahr 2012 werden diese Informationen (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nciht mehr notwendig. Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für melderechtliche Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.
 
Das heißt für Sie: Für alle Änderungen und Eintragungen in Bezug auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig!
 

Zuständige Stelle

Finanzamt Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 8
48653 Coesfeld