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Durch das statistische Landesamt NRW werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen,Erhebungen und Statistiken durchzuführen.

In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist, die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.

Die Unterlagen werden gesammelt an das Statistische Landesamt NRW übersandt.