Zählungen und Erhebungen
Durch das statistische Landesamt NRW werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen,Erhebungen und Statistiken durchzuführen.
In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist, die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.
Die Unterlagen werden gesammelt an das Statistische Landesamt NRW übersandt.