N O T R U F : 1 1 2

Die Stadt Billerbeck unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgabe nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW), Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Informationen zu der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck erhalten Sie unter www.feuerwehr-billerbeck.com .

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich. Kostenpflichtige Einsätze sind in § 52 Abs. 2 BHKG NRW geregelt.