Das Standesamt der Stadt Billerbeck stellt Urkundungen über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle aus. Des Weiteren können Sie folgende Beurkundungen durch das Standesamt vornehmen lassen: 

  • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)

Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende, deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
  • Lichtbildausweis