Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Billerbeck Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Unterlagen können auch telefonisch oder per Mail angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Das Wahlamt der Stadt Billerbeck berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen.
- Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.
Unterlagen
- Formular Wahlvorschlag
- Wählbarkeitsbescheinigung
- bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
- Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
- Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
- Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
- Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
- Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)