Nach der geltenden Schülerfahrkostenverordnung ist die Stadt Billerbeck nicht verpflichtet, die Beförderung Ihres Kindes zu einer Billerbecker Schule sicher zu stellen. Diese Verpflichtung obliegt nach der Verordnung eigentlich den Eltern, die dafür eine Wegstreckenentschädigung erhalten können, soweit bestimmte Entfernungsgrenzen überschritten werden. In Billerbeck übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, wenn die jeweiligen Entfernungsgrenzen überschritten werden.

Die Fahrkarten werden nach der Anmeldung an der Schule automatisch über die Stadt Billerbeck beschafft und an Ihre Kinder ausgehändigt, sowohl für den öffentlichen Personennahverkehr als auch für den Schülerspezialverkehr. Bei Verlust der Fahrkarte oder der Kundenkarte wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat der Schule. Ersatzfahrkarten sind kostenpflichtig.

Billerbecker Schülerinnen und Schüler, die auswärtige Schulen besuchen, wenden sich bitte an den jeweiligen Schulträger bzw. an die Schule.

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner