Förderung der freiwilligen Rückkehr
Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.
REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany
GARP: Gouvernment Assisted Repatriation Programme
Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM ( International Organization for Migration).
IOM
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43000
E-Mail: IOM-Germany@iom.int
Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.
Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?
- Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
- Anerkannte Flüchtlinge
- Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
- Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel
Unterlagen
Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
- Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
- Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
- Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung