Verkehrsbeeinträchtigende Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr sind abzusperren und zu kennzeichnen.

Wenn Sie die Einrichtung einer solcher Arbeitsstelle planen, müssen Sie vor dem Beginn der Arbeiten Anordnungen des Straßenverkehrsamtes darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.

Für Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) erhalten Sie die entsprechende Anordnung von der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ausnahme: Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten kann die zuständige Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen treffen! (Mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde)

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 45 Abs. 1-6 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 
  • Straßenverkehrsordnung
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA

Formulare

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular (siehe unter Formulare)
  • Lageplan
  • RSA-Regelplan
  • Verkehrszeichenplan (bei umfangreicheren Maßnahmen oder wenn kein Regelplan anwendbar ist)
  • Signallage- und Signalzeitenplan (wenn der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich wird)

Kosten

  • 40,00 € bis 150,00 € (ggf. weitere Zuschläge)

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld