Gleichstellung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieses Gleichbehandlungsgebot wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen im Grundgesetz und im Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) verankerten Auftrag. Neben den internen Aufgaben in der Verwaltung hat sie auch einen externen Auftrag. das heißt sie ist auch Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Billerbeck. Sie kann von Männern und Frauen in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Gleichstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragte. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen zur Gleichstellungsstelle finden Sie auf der Homepage der Stadt Billerbeck.
Interessante Links:
zum Wiedereinstieg
für Mädchen und Jungen zur Berufsfindung