Hundeangelegenheiten
Kleine Hunde (unter 40 cm / 20 kg)
Große Hunde (über 40 cm / 20 kg)
Leinenzwang wie unter Punkt 1. Eine Haltungsanzeige (d.h. eine konkrete Hundebeschreibung) mit Nachweisen ist erforderlich, und zwar:
- Sachkundenachweis ( z.B. Bescheinigung des Tierarztes)
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Kennzeichnung mit einem Microchip
Hunde bestimmter Rassen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino-Espanol
- Mastino-Napoletano
- Fila-Brasiliero
- Dogo-Argentino
- Rottweiler
- Tosa-Inu
Für die Haltung dieser Hunde ist sowohl die Anzeige des Halters/Halterin als auch die Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Leinenzwang und Maulkorbpflicht besteht zunächst überall. Eine Befreiung ist nach Ablegung einer Verhaltensprüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen im Rahmen wie zu Punkt 2 "Große Hunde" möglich. Der Sachkundenachweis ist im Zuge einer Prüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen zu machen. Eine tierärztliche Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis zwingend erforderlich. Eine Microchip-Kennzeichnung und ein Versicherungsnachweis sind ebenfalls notwendig. Für sonstige Aufsichtspersonen ist ebenfalls der Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit erforderlich.
Die artgerechte und sichere Unterbringung des Tieres wird überprüft.
Gefährliche Hunde
- Pittbull-Terrier
- American-Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- Mischlinge, wenn obige Rassen enthalten sind
- oder im Einzelfall festgestellte sonstige Hunde
- Verhaltensprüfung und Sachkundenachweis nur beim Veterinäramt möglich
- ein besonderes Interesse an der Haltung ist darzulegen oder es muss ein öffentliches Interesse an der Haltung bestehen
- es besteht ein Zuchtverbot mit diesen Hunden
Alle Hunde
- sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bitte füllen Sie hierzu das Formular zur Hundesteueranmeldung aus
- sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht
- Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie öffentlichen Gebäuden