Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.  

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

  • Schmutzwassergebühren
  • Niederschlagswassergebühren

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

 

Kosten

Gebühren ab dem 01.01.2023:
1. Schmutzwassergebühr:
    Preis je m³     2,56 €
2. Niederschlagswassergebühr:
    Preis je m² Veranlagungsfläche 0,56 €

Details zur Gebührenpflicht, Gebührenmaßstäben, Fälligkeiten etc. sind der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zu entnehmen.

Für die Niederschlagswassergebühr stellen wir Ihnen in den Downloads einen Erhebungsbogen zur Verfügung, mit dem Sie uns die entsprechenden Angaben zu Ihrem Grundstück übermitteln können.