Denkmalschutz
Für die Abwicklung von Denkmalangelegenheiten ist der Fachbereich Planen und Bauen zuständig und steht Eigentümern und Interessierten mit Auskünften, Informationen und Beratung zur Seite.
Denkmal
Denkmäler sind gem. § 2 DSchG NRW Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht unter anderem, wenn die Sache bedeutend ist für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
Als Kulturdenkmäler werden nicht nur Kirchen, Burgen und Rathäuser bezeichnet, sondern auch private Wohnhäuser, Bildstöcke, Industriegebäude oder Gartenanlagen. Sie werden im Denkmalschutzgesetz eingeteilt in Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche.
Wichtig für jeden Eigentümer oder Erwerber eines solchen Denkmals sind die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Denkmalschutz
Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim Landschaftsverband Westfalen Lippe in Münster. Die Denkmalliste wird von der Stadt Billerbeck als Untere Denkmalbehörde geführt. Nach der Eintragung unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) und sind somit zu erhalten und zu pflegen.
Bevor irgendwelche Maßnahmen an einem Denkmal, in einem Denkmalbereich oder in unmittelbarer Nähe eines Denkmals oder eines Denkmalbereiches begonnen werden, muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde eingeholt werden. Bei Einzeldenkmälern und Objekten innerhalb von Gesamtanlagen ist alles genehmigungspflichtig, was das äußere Erscheinungsbild betrifft, wie zum Beispiel Anstrich- und Putzarbeiten oder Fenster- und Türeneinbau. Bei frühzeitiger Abklärung des denkmalschutzrechtlichen Rahmens, der bautechnischen Möglichkeiten und den Wünschen des Bauherrn werden in der Regel Lösungen gefunden, die alle Beteiligten zufrieden stellen.
Falls weitergehende Fragen geklärt werden müssen oder eine Besichtigung für eine denkmalfachliche Beratung erforderlich ist, wird ein Ortstermin mit den Eigentümern vereinbart. Viele Eigentümer sehen diesen kostenlosen Beratungstermin als sehr hilfreich an, um die eine oder andere Maßnahme zu optimieren. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis wird erteilt, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Die Stadt Billerbeck erteilt die Erlaubnis nach vorheriger Anhörung des Amtes für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen beim LWL.
Ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist über das Bauportal.NRW online zu stellen. Auf der Seite des Bauportals finden Sie auch weitere Informationen zu notwendigen Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen. Wenden Sie sich gerne vorab an die Untere Denkmalbehörde, um die Maßnahme vor Antragstellung vorzubesprechen.
Steuervorteile
Der Denkmalschutz liegt im Interesse der Allgemeinheit. Dadurch bestehen für den Eigentümer des Denkmals erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie für den Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern laut Einkommenssteuergesetz kann von den Denkmaleigentümern wahrgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Steuervorteile setzt voraus, dass eine Bescheinigung der unteren Denkmalbehörde (Stadt Billerbeck) gemäß § 36 DSchG NRW erteilt wird. Diese Bescheinigung weist aus, dass das Gebäude nach dem DSchG NRW ein Baudenkmal ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu einer sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Notwendige Unterlagen für die Bescheinigung:
Ein Antrag (siehe unten) auf Erteilung einer Bescheinigung mit dem Namen des Eigentümers sowie der Anschrift des Baudenkmals.
Beschreibung der durchgeführten baulichen Maßnahmen unter Angabe der benötigten Materialien (für alle Arbeiten und Materialien Rechnungsbelege vorlegen)
Übersicht aller Rechnungen über die Maßnahmen am Denkmal
Zahlungsbelege (z.B. Kontoauszüge, die nachweisen, dass die Rechnungen bezahlt wurden)
Hinweis: Die Übersicht muss mit Originalbelegen eingereicht werden, die Sie später mit der Bescheinigung für das Finanzamt zurück erhalten.
Denkmalförderung
Um die Denkmaleigentümer bei ihren zweifellos erhöhten Unterhaltungsaufwendungen zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit, Mehraufwand für die Erhaltung von Denkmälern steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus hält die Stadt Billerbeck ein kleines Budget bereit, kleinere Maßnahmen - beispielsweise den Austausch eines Fensters oder die Reparatur eines Daches - anteilig zu fördern. Für größere und somit kostenintensivere Maßnahmen ist die Beantragung eines Zuschusses über das Denkmalfördeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über die Mögllichkeiten!
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)