Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

Kosten

  • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner