Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld