Versicherungsschadensangelegenheiten
Die Stadt Billerbeck ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzen. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Billerbeck. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Stadt Billerbeck weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang