Die Gewässerunterhaltung in der Stadt Billerbeck wird durch Wasser- und Bodenverbände wahrgenommen. Das heißt, die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die Bach- und Flussläufe sowie Gräben (Säuberung und Freischnitt), um den einwandfreien Abfluss des Wassers zu gewährleisten und Überschwemmungen vorzubeugen.  Das Gebiet der Stadt Billerbeck ist in sechs Unterhaltungsgebiete eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete werden entsprechende Gebührensätze erhoben.

Es handelt sich um folgende Wasser- und Bodenverbände:

  • Mittlere Berkel
  • Münstersche Aa
  • Obere Berkel
  • Obere Stever
  • Steinfurter Aa Coesfeld
  • Steinfurter Aa Steinfurt


Die den Verbänden entstehenden Kosten werden jährlich auf die im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden umgelegt. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Stadt Billerbeck diese Beiträge und die ihr durch Erhebung und Ermittlung der Grundlagen für die Erhebung entstehenden Personal- und Sachkosten als Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet dieser Gewässer umzulegen. Die Wasserverbandsgebühren werden auf der Basis der tatsächlichen Kosten jeweils rückwirkend für das Vorjahr berechnet. Maßstab für die Berechnung der Wasserverbandsgebühren ist die Lage und Zugehörigkeit der Fläche zu dem jeweiligen Wasser- und Bodenverband sowie die Flächengröße und die Unterscheidung der Flächenarten nach befestigter Fläche und übriger Fläche (übrige Fläche = unversiegelte Flächen und Waldflächen). Für die Gebührenfestsetzung sind 90 % der Kosten der befestigten Flächen und 10 % der Kosten der übrigen Flächen zuzuordnen.
Ändert sich die befestigte, übrige oder bewaldete Grundstücksfläche, so hat der Eigentümer die Größe der neuen Fläche binnen eines Monats nach Änderung der Fläche der Stadt anzuzeigen.

Als befestigte Flächen gelten Flächen,die bebaut, überdacht oder durch Beton, Asphalt, Pflastersteine, Klinker, Plattierungen, Fliesen, Schotter oder ähnliche Materialien befestigt sind. Übrige Flächen sind alle unversiegelten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen (z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen).

Die Flächenanteile der Grundstücke wurden durch die Stadtverwaltung Billerbeck anhand vom Geo-Informationsdaten und Luftbildern ermittelt.