Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

 

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich beim Steueramt abholen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich Finanzen
Markt 1
48727 Billerbeck

02543 73-28

Ansprechpartner