Aufgabe des Stadtarchivs ist es, aus den nicht mehr benötigten Unterlagen der Stadtverwaltung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist eine aussagefähige Auswahl dauerhaft zu übernehmen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus verwahrt das Archiv verschiedene Dokumente nicht-amtlicher Herkunft wie Nachlässe Billerbecker Bürger, Vereine und Firmen, Karten und Baupläne, Plakate und Flugblätter, Fotos und Postkarten, Zeitungen, Broschüren und Festschriften insbesondere auch zur Kirchengeschichte Billerbecks.

Helfen Sie mit, die Geschichte Billerbecks zu schreiben! Wenn sich in Ihrem Besitz Unterlagen finden sollten, die für die Stadtgeschichte von Bedeutung sein könnten (z.B. Briefe, Tagebücher, Fotos, Zeitschriften, Unterlagen von Vereinen, Parteien oder Firmen), würde sich das Stadtarchiv freuen, diese in seine Bestände aufnehmen zu können. Wertvoll für die Stadtgeschichte können Dokumente aus allen Epochen der Stadtgeschichte sein.

Die Bestände des Billerbecker Stadtarchivs:

  • A = 15 Kartons 1632-1803, darin: diverse Urkunden und Verträge
  • B = 7 Kartons 1803-1815, darin: Steuerlisten Belege des Wigbolds
  • C = 340 Kartons bzw. 55 lfd.m. 1815-30.04.1945 (darin Akten des Amtes Billerbecks mit den ehem. selbsttändigen Gemeinden Billerbeck, Stadt, Billerbeck-Kirchspiel sowie der Gemeinde Billerbeck-Beerlage bis  zur Gebietsreform 1969)
  • D = 112 Kartons bzw. 20 lfd. mtr 1945 - heute
  • ca. 300 lfd. m im Zwischenarchiv
  • verschiedene Sammlungsbestände (Karten und Pläne, Zeitungen, Bibliothek zeitgeschichtliche Sammlungen, umfangreiches Fotoarchiv usw.)

Weitere Bestände werden ständig erschlossen.

Die einzelnen Dokumente werden hierbei anders als Bücher in Bibliotheken nicht nach verschiedenen Themen gegliedert, sondern finden sich in so genannten „Beständen“.

Die im Stadtarchiv verwahrten Unterlagen stehen den Interessierten zur Einsichtnahme offen. Für Akten der letzten 30 Jahre und für personenbezogene Akten zu Personen, die noch keine 10 Jahre lang tot sind, gelten so genannte Schutz- oder Sperrfristen. Unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei wissenschaftlichen Anliegen, können diese Fristen jedoch verkürzt werden.

Kosten

Benutzungsgebühren werden grundsätzlich nicht erhoben, wenn die Inanspruchnahme des Archivs wissenschaftlichen Zwecken dient. Das gilt auch für familiengeschichtliche Auskünfte, für die ansonsten eine Gebühr von 17,00 € je angefangene halbe Stunde der Betreuung oder des Aufwandes genommen wird.

Zuständige Stelle

Archiv
Markt 1
48727 Billerbeck

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