Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.

Folgende Leistungen können beantragt werden:

  • Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Schule oder Kindertagesstätte
  • Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Zuschüsse für das Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sport, Musik, Freizeit)
  • Schülerbeförderungskosten

Nähere Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht und unter bildungspaket.bmas.de. Hier finden Sie die Informationen auch in englischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache.

Familien, die Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen, stellen die Anträge bitte beim Fachbereich Soziales . Entsprechende Antragsformulare sind dort erhältlich.

Rechtsgrundlagen: