Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Billerbeck zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Billerbecks umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung in der hiesigen Meldebehörde vornehmen lassen.

 

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Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu ändern. Dieses können Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht in der Meldebehörde der Stadt Billerbeck.

 

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10,80 € je Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)