Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
 
In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.

Ist der/die Verstorbene in einer Einrichtung (z.B. Altenheim) versorben, wird der Sterbefall schriftlich durch die Einrichtung angezeigt.

Die Vergabe und die Belegung von Grabstätten werden vom Standesamt veranlasst.

Unterlagen

  • wenn die/der Verstorbene ledig war:
    Geburtsurkunde, Personalausweis und Todesbescheinigung
  • wenn die/der Verstorbene verheiratet war:
    Geburtsurkunde, Personalausweis, Eheurkunde und Todesbescheinigung
  • wenn die/der Verstorbene geschieden oder verwitwet war: 
    Geburtsurkunde, Personalausweis, Todesbescheinigung und bei geschiedenen: Eheurkunde und Scheidungsbeschluss; bei verwitweten: Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Verstorbenen Partners

Kosten

  • die ersten drei Sterbeurkunden sind Gebührenfrei
  • 10,00 EUR für die vierte Sterbeurkunde
  •   5,00 EUR für jede weitere Sterbeurkunde

Zuständige Stelle

Standesamt
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner