Durch das statistische Landesamt NRW werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen,Erhebungen und Statistiken durchzuführen.

In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist, die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.

Die Unterlagen werden gesammelt an das Statistische Landesamt NRW übersandt.

Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner