Abschied nehmen und trauern, sich erinnern und gedenken oder auch einfach zur Ruhe kommen. Stille und Natur genießen - diese Möglichkeiten bieten die zwei Friedhöfe der Stadt Billerbeck:
  • Friedhof am Hagen (Alter Friedhof)
  • Friedhof am Gantweg (Neuer Friedhof - Anschrift: Zu den Alstätten 55)


Bestattungsformen auf den Friedhöfen in der Stadt Billerbeck

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Bestattungsformen gewandelt. Ein eindeutiges Indiz für diese Entwicklung ist die enorme Zunahme von Wiesengräbern auf dem Friedhof am Gantweg. Im gleichen Zuge werden immer mehr zu pflegende Wahlgrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit an die Stadt zurückgegeben. Aufgrund der großen Nachfrage wurden auf dem Neuen Friedhof Flächen, die ursprünglich für Pflegegräber vorgesehen waren, in Wiesengräber umgewandelt.

Um auf diese Bedürfnisse reagieren zu können, hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht, wie diese Veränderungen umgesetzt werden können. Zum einen wurde in Absprache mit der Politik entschieden, ab Herbst 2014 Pflegegräber (Reihen- und Wahlgräber) nur noch auf dem Friedhof am Hagen zu vergeben. Sofern ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Neuen Friedhof bereits besteht, kann ausschließlich an diesen Personenkreis ein Nutzungsrecht an einem Pflegegrab vergeben werden. Damit soll künftig Angehörigen der Pflegeaufwand erleichtert werden.

Des Weitern wurden alternative Bestattungsformen entwickelt, die den geänderten Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Einzelnen sind dies der sogenannte "Fluss des Lebens", die "Gemeinschaftsgräber" und die "Pflanzgräber" auf dem Alten Friedhof, sowie "Baumgräber" auf dem Neuen Friedhof. Alle vier Bestattungsformen sind pflegeleicht angelegt. Nachfolgend erhalten Sie einige kurze Erläuterungen zu den einzelnen Bestattungsmöglichkeiten.


"Fluss des Lebens" - auf dem Alten Friedhof

Auf dem Friedhof am Hagen werden neben den Pflegegräbern seit Januar 2014 auch pflegefreie Grabstätten mit Grabsteinen im "Fluss des Lebens" angeboten. Die Fläche des "Fluss des Lebens" liegt im Grabfeld 8, nördlich des Hauptweges (in der Nähe der Leichenhalle). Hier erfolgt die Bestattung in einem Grabfeld, das von einem Baum begrenzt wird und in dem mit Bodendeckern auf einer Rasenfläche die Form eines Flusses dargesetellt ist. Es können sowohl Reihen- als auch Urnenreihengräber sowie Wahlgräber und Urnenwahlgräber im Bestattungsfall erworben werden.
Die einheitlich aufgestellten Grabsteine aus Thüster Kalkstein sind vom Nutzer handwerklich bearbeiten zu lassen und mit einer Inschrift zu versehen. Die Beschriftung des Steines ist von den Nutzungsberechtigten selbst zu veranlassen und zu bezahlen.
Gärtnerische Gestaltung, wie Bepflanzung oder das Aufstellen von Grablichtern ist hier nicht möglich. Die Herrichtung der Grabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger.


Fluss des Lebens
Fluss des Lebens
 
Kosten: (Stand: 01.10.2023)
  • 1.750,00 € für ein Reihengrab
  • 2.100,00 € pro Grabstelle bei Wahlgräbern
  • 1.320,00 € für ein Urnenreihengrab
  • 1.590,00 € pro Grabstelle bei Urnenwahlgräbern

 

Baumgrab - auf dem Neuen Friedhof
 
Der Friedhof Gantweg zeichnet sich durch verschiedenste Bestattungsarten aus. Pflegegräber wie auch pflegefreie Grabstätten können hier erworben werden. Neu ist das "Baumgrab". Bei dieser Bestattungsform ist eine Scharlach-Eiche das Zentrum der Grabanlage. Ausschließlich Urnen können in der pflegefreien Baumgrabanlage beigesetzt werden. Vier Grabstellen werden mit einer Granitplatte versehen, auf der auch die Namen der Verstorbenen mittels einer Edelstahlplakette angebracht werden. Hier können sowohl urnenreihen- als auch Urnenwahlgräber erworben werden. Gärtnerische Gestaltung, wie Bepflanzung oder das Aufstellen von Grabllichtern ist hier nicht möglich.
Neben der Grabstättengebühr fallen bei jeder Bestattung noch die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber an, sowie eventuell die Nutzung der Leichenhalle / Kühlkammer.
 
Baumgrab
Baumgrab

Kosten:(Stand: 01.10.2023)
  • 1.100,00 € für ein Urnenreihengrab
  • 1.320,00 € pro Grabstelle bei Urnenwahlgräbern

 

Gemeinschaftgrab - auf dem Alten Friedhof 
 
Die Gemeinschaftsgrabanlagen befinden sich auf dem Alten Friedhof (Feld 3). Auf der Gemeinschaftsgrabanlage sind je nach Anlage Beisetzung als Reihen- und Wahlgräber und als Urnenwahl- und Urnenreihengräber möglich. Die Namenskennzeichnung erfolgt durch den Friedhofsträger auf einem Gemeinschaftsgrabmal. Hier stehen Granittafeln zur Verfügung, die im Bestattungsfall noch beschriftet werden müssen. Die Beschriftung und Anbringung erfolgt durch eine Fachfirma. Den Angehörigen wird durch die Friedhofsverwaltung die Fachfirma mitgeteilt - dort gibt es ein Muster der genannten Tafeln und die Angehörigen können die Beschriftung festlegen. Die Pflege der Gemeinschaftsgrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger, da es sich um eine pflegefreie Bestattungsart handelt. Im mittleren Bereich der Grabstätte gibt es eine kleine Aufstellfläche, auf der Blumen und Kerzen im Gedenken an die Verstorbenen aufgestellt werden dürfen. 

Gemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgrab
 
Kosten: (Stand: 01.10.2023)
  • 1.750,00 € für ein Reihengrab
  • 2.100,00 € pro Grabstelle bei Wahlgräbern
  • 1.320,00 € für ein Urnenreihengrab
  • 1.590,00 € je Grabstelle für ein Urnenwahlgrab

 

Wiesengräber - auf dem Neuen Friedhof
 
Die Wiesengräber werden seit 1999 auf dem Neuen Friedhof vergeben. Im Laufe der Jahre hat sich diese Bestattungsform bewährt, so dass wir im Jahr 2014 weitere Flächen für Wiesengräber ausgewiesen haben. Als pflegefreie Bestattungsform ist hier keine gärtnerische Gestaltung möglich. Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass die Wiesengräber mit Grablampen, Blumen, Kerzen und verschiedenen Dekorationen gestaltet werden. Dies muss von der Friedhosverwaltung leider untersagt werden. 

Wiesengrab
Wiesengräber
 
Kosten:(Stand: 01.10.2023)
  • 1.450,00 € für ein Reihengrab
  • 1.750,00 € pro Grabstelle bei Wahlgräbern
  • 1.100,00 € für ein Urnenreihengrab
  • 1.320,00 € pro Grabstelle bei Urnenwahlgräbern

 

Pflanzgrab - auf dem Alten Friedhof

Die Pflanzgräber werden ab Oktober 2023 auf dem Alten Friedhof vergeben. Aufgrund der hohen Nachfrage an pflegefreien Bestattungsformen und den größer werdenden Lücken auf dem Alten Friedhof wurde eine neue Bestattungsform gesucht. Bei einem Pflanzgrab erfolgt die Bestattung in freien Wahlgrabstätten (mind. zwei Grabstellen) auf dem Alten Friedhof. Die Herrichtung der Grabstätte erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Grabstätte wird mit Bodendeckern bepflanzt. Mittig der Grabstätte wird eine quadratische Fläche von 0,36 m² geschaffen. Diese Fläche können die Nutzungsberechtigen als individuellen Pflanz-/Abstellbereich nutzen, sind dafür aber selbst verantwortlich. Dieser Pflanz-/Abstellbereich wird von einem Rahmen aus Cortenstahl eingefasst. Die Aufstellung des Grabmals erfolgt durch den Nutzungsberechtigten selber. Die Nutzungsberechtigen haben somit bei dieser Bestattungsform die Möglichkeit, bei einer eigentlich pflegefreien Bestattungsform, selbst ein wenig zu gestalten, oder etwas abzustellen. Für den fall, dass keine Pflanz-/Abstellfläche gewünscht wird, wird die gesamte Grabstätte mit Bodendeckern bepflanzt. Die Lage der Grabstätten erfolgt auf dem Alten Friedhof in Absprache mit den Nutzungsberechtigten.
 
Kosten:(Stand: 01.10.2023)
  • 2.100,00 € pro Grabstelle bei Wahlgräbern
 
Traditionelle Erdbestattungen (Pflegegräber)
 
Erdbestattungen stellen die traditionellste Form der Bestattungen in Billerbeck dar. Sofern Sie sich für eine Erdbestattung (Pflegegrab) entscheiden, können Sie das Grab gärtnerisch selber gestalten. Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte selber zuständig.
Um die Grablücken auf dem Alten Friedhof füllen zu können, werden Reihen- und Wahlgräber für Erdbestattungen nur auf dem Alten Friedhof vergeben (Ausnahme s.o. "Bestattungsformen auf den Friedhöfen in der Stadt Billerbeck").

Erdbestattung
Erdbestattung
 
Kosten: (Stand: 01.10.2023)
  • 1.000,00 € für ein Reihengrab
  • 1.170,00 € pro Grabstelle bei Wahlgräbern
  • 750,00 € für ein Urnenreihengrab
  • 880,00 € pro Grabstelle bei Urnenwahlgräbern
 
Neben den Grabstättengebühren fallen bei jeder Bestattung noch die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber an, sowie eventuell die Nutzung der Leichenhalle / Kühlkammer.

Grabmäler dienen der Verschönerung von Grabstätten. Materialien aus Naturstein, Holz, Metall, aber auch Findlinge und andere Rohsteine dürfen, je nach Grabstätte, verwendet werden. Grabmäler sind grundsätzlich durch die Friedhofsverwaltung zu genehmigen. Hierfür sind die Maße schriftlich durch den Steinmetz oder den Nutzungsberechtigten einzureichen.
 

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Rechtsgrundlagen

  • Friedhofsatzung
  • Gebührensatzung Friedhof