Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.

Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen. Sind Sie minderjährig, benötigen wir die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/-in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.

Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird! Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.

 

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
  • Ein Lichtbild in ausgedruckter Form ist nicht mehr möglich, da die Lichtbilder seit dem 1. Mai 2025 nur noch über eine digitale Cloud von der Meldebehörde verarbeitet werden können. Die digitalen, biometrischen Lichtbilder können bei teilnehmenden Fotografen, die einen entsprechenden Zugang zu der Cloud besitzen oder hier vor Ort von uns aufgenommen werden. Hierfür entstehen Ihnen gesonderte Kosten.
  • bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
  • Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)!

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 26,00 €