Bebauungspläne werden durch den Rat der Stadt Billerbeck für räumlich begrenzte Bereiche des Stadtgebietes als Satzung beschlossen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die im Bebauungsplan enthaltenen Regelungen sind von jedermann bei allen Bauvorhaben und anderen städtebaulich relevanten Grundstücksnutzungen zu beachten. Bebauungspläne werden daher auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie sind inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Rechtliche Grundlage der Bebauungspläne ist das Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Bebauungspläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Praxis betrifft dies im Wesentlichen die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Schaffung des erforderlichen Baurechts u. a. für die Ansiedlung bestimmter Einzelhandels- und Gewerbebetriebe oder für die Nachverdichtung und Erneuerung bestehender Baugebiete.

Das BauGB trifft darüber hinaus auch Regelungen zum Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und deren zulässigen Inhalt. Ergänzend gelten für die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie für die zeichnerische Form des Planes die Vorschriften der Planzeichenverordnung (PlanzV).

Die zur Aufstellung und Änderung vorgesehenen Bebauungspläne werden in das Bauleitplanungsprogramm der Stadt Billerbeck aufgenommen. Informationen zu abgeschlossenen und aktuellen Bauleitplanung sind hier zusammengefasst zu finden.

Die Durchführung der Bauleitplanverfahren liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge auch von privaten Investoren übernommen werden. Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form sogenannter Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Vorhabenbezogener Bebauungspläne vor.

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Billerbeck können im GIS (GeoInformationsSystem) des Kreises Coesfeld eingesehen werden. Inhaltliche Auskünfte dazu erteilt die Stadt Billerbeck.

Für Bauvorhaben in den Bereichen der Stadt Billerbeck, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich Planen und Bauen
Markt 1
48727 Billerbeck

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