Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Leistungen anbietet.

Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Kosten

Erstausstellung 75,00 EUR

Zuständige Stelle

Gewerbeangelegenheiten
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner

Dokumente