Im Regelfall wird für Personen ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Billerbeck haben, ein Personalausweis ausgestellt.

Vor dem 16. Lebensjahr ist ein Antrag möglich, wenn das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/in) vorliegt. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.

Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Die antragstellende Person uns ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei Eltern kann ein Elternteil alleine einen Personalausweis beantragen, wenn die zweite Zustimmungserklärung vorgelegt werden kann.


Muss ich persönlich vorbeikommen?

Ja! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Antrag auf Ausstellung des Personalausweises fertigen wir in Ihrem Beisein an.

 

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Wann erhalte ich meinen beantragten Personalausweis?


Ihr Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. In der Regel können Sie mit ca. drei Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Ausweis bei der Meldebehörde vorliegt.

Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person den Ausweis abholen (Vollmacht wird mit der schriftlichen Benachrichtigung durch die Meldebehörde zugesandt).

Zur Abholung muss der alte Ausweis, der vorläufige Ausweis bzw. der Kinderreisepass mitgebracht werden.



Gültigkeit der Personalausweise

- für Personen unter 24 Jahren:   6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren:     10 Jahre

Ein Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.


Änderung des Namens oder der Adresse

Bei einer Namensänderung kann nur ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Änderung ist nicht möglich. Ein neuer Personalausweis kann 8 Wochen vor der Eheschließung mit dem neuen Namen beantragt werden. Hierfür muss vom Standesamt eine Bescheinigung über die Eheschließung vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird unsererseits erst nach der Eheschließung ausgehändigt.

Bei einer Adressänderung durch Ummeldung kann der Ausweis geändert werden. Es muss kein neuer Personalausweis beantragt werden.

TIPP: den KFZ-Schein (NEU: Zulassungsbescheinigung Teil 1) können wir gegen eine Gebühr von 10,80 € ebenfalls ändern.

 

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis im Scheckkartenformat:

Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch den vorhanden Chip kann man sich mit ihm auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.

Der technische Fortschritt hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich viele Dinge des täglichen Lebens ins Internet verlagert haben oder durch digitale Programme ergänzt und ersetzt werden. Dieser Trend hin zur Nutzung des Internets wird sich weiter verstärken. Einen Standard-Identitätsausweis für die Online-Welt gibt es bisher noch nicht. Sie als Anwender müssen sich bisher für jede Anwendung, die Sie nutzen, Passwörter, Geheimnummern und Benutzernamen merken. Mit dem neuen Personalausweis soll das anders werden. Das Ausweisen im Internet und an Automaten kann zukünftig mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Und dies so einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des bisherigen Ausweises bereits heute ist. Der neue Personalausweis verbessert die Kommunikation in der Online-Welt und hilft, Zeit und Geld zu sparen.

Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe - auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht verpflichtend. Sie behalten die Kontrolle, denn Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten.

Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser „neue“ Personalausweis schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen -  nun auch im Internet.

Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Verlust Ihres Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)