Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen, oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Bei der Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland ist eine Abmeldung bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung, als auch bei der Meldebehörde am Ort der Nebenwohnung erfolgen.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

 

Unterlagen

  • Identitätspapiere (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) aller abzumeldenden Personen
  • Nur für den Fall, dass Sie nicht selbst zur Abmeldung erscheinen: Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular und Vollmacht

Rechtsgrundlagen