Den elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten - kurz ePass - führte die BRD als eines der ersten EU-Länder am 01.11.2005 ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert; der ePass ist somit noch fälschungssicherer, der Missbrauch von Pässen kann verhindert werden.
Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen ePass erhalten.

Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie ein Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter, Betreuer/in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.


Muss ich persönlich vorbeikommen?

Ja! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Antrag auf Ausstellung Ihres ePasses fertigen wir in Ihrem Beisein an.

 

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Wann erhalte ich meinen beantragten Reisepass?

Das hängt von der Bundesdruckerei in Berlin ab. Für den neuen ePass können Sie mit ca. drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern.
Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen, dieser wird in wenigen Tagen erstellt!
Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald Ihr Reisepass bei uns vorliegt. Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person den ePass abholen (Vollmacht wird mit der schriftlichen Benachrichtigung, dass der ePass bei der Meldebehörde vorliegt, zugesandt).


Gültigkeit der Reisepässe


- für Personen unter 24 Jahren:   6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren:     10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.


Was passiert, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer ePass beantragt werden.

 

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde.
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 70,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) - Express-Lieferung zusätzlich 32,00 €
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) - Express-Lieferung zusätzlich 32,00 €
  • soll ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden (regulär 36 Seiten), ist eine zusätzliche Gebühr von 22,00 € zu entrichten