Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.

Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Rechtsgrundlagen 

Voraussetzungen

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
  • ggfs. Handelsregisterauszug

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner