Finanzielle Bedeutung der Gewerbesteuer

Die Stadt Billerbeck ist nach dem Gewerbesteuergesetz berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben.
Die Gewerbesteuer stellt für die Gemeinden die einzige wesentliche Einnahmequelle dar, die für sie beeinflussbar ist. Daher steht sie unter dem Schutz der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG). 
Neben der Grundsteuer gehört die Gewerbesteuer zu den Real- oder Objektsteuern. Im Gegensatz zu den Personensteuern berücksichtigt sie nicht die Leistungsfähigkeit einer Person. Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft besteuert. 
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Gewerbesteuermessbetrag und vom Hebesatz. Der gemeindliche Hebesatz für die Gewerbesteuer wird bei der Verabschiedung des Haushaltes jährlich festgesetzt.


Der aktuelle Hebesatz beträgt 440 % (Stand 2021).

Wer ist Steuerschuldner?

Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

  • Gewerblich tätige Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften

Freiberufliche, land- und forstwirtschaftliche oder andere nichtgewerbliche selbständige Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Besteuerungsgrundlage

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist. 

Gewerbesteuerberechnung

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in einem zweigleisigen Besteuerungsverfahren. In einem ersten Schritt setzt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Dieser wird durch die Anwendung eines Hundertsatzes auf den Gewerbeertrag ermittelt. Haben natürliche Personen oder Personengesellschaften einen Gewerbeertrag erzielt, so ist dieser um einen Freibetrag von 24.500 Euro zu kürzen. Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5%.

In einem zweiten Schritt berechnet die Stadt Billerbeck die zu zahlende Gewerbesteuer auf der Grundlage dieses Gewerbesteuermessbescheides. Auf die von den Finanzämtern übermittelten Messbeträge wendet die Gemeinde den für den Erhebungszeitraum gültigen Hebesatz an - in Billerbeck derzeit 440% - und ermittelt auf diesem Weg die Gewerbesteuer, welche sie schließlich in einem entsprechenden Gewerbesteuerbescheid festsetzt.

Vorauszahlungen

Nach dem Gewerbesteuergesetz hat der Steuerschuldner am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Sie betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen der Steuer anpassen, die sich voraussichtlich für den Erhebungszeitraum ergeben wird. Für die Anpassung ist ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt Voraussetzung. Diesem sind Nachweise (z.B. BWA) über die sich ergebenden Besteuerungsgrundlage beizufügen.

Werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage eines Messbescheides für Vorauszahlungszwecke des Betriebsfinanzamtes festgesetzt, so ist die Gemeinde an diesen Bescheid zwingend gebunden.

Verzinsung von Steuernachforderungen/Steuererstattungen

Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt eine Verzinsung dieser Summe. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes, in dem die Steuer entstanden ist und endet mit Ablauf des Tages an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5% für jeden vollen Monat.

 

Finanzamt Coesfeld

Zuständige Stelle

Steueramt
Markt 1
48727 Billerbeck

02543 73-22

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