Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Billerbeck vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.

Die Stadt Billerbeck überträgt im Gegensatz zu den KfZ-Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), insofern sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.

Sonderkennzeichen (rote Händlerkennzeichen oder rote Oldtimerkennzeichen) und Wechselkennzeichen dürfen nur bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden.

 

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