Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschiedem zwischen Mietzuschuss für eine Mietwohnung und Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Info-Portal "Wohngeld" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Nutzen Sie vor der Antragstellung den Wohngeldrechner NRW. Der Online-Wohngeldrechner berechnet auf de Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Im Anschluss besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.

Sollten Sie keinen Onlineantrag stellen wollen, können Sie folgende Antragformulare nutzen:

Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss

Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen

Hinweisblatt Wohngeldantrag

Für die Antragsbearbeitung sind u.a. Einkommensnachweise von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern, Nachweis der Mietzahlungen bzw. Belastungen erforderlich.

Hilfe für weitere Fragen

Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahme zuständige Sachbearbeiterin:

Zuständige Stelle

Soziales
Kurze Straße 2a
48727 Billerbeck

Ansprechpartner