Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/-in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Erkundigen Sie sich bitte vorab beim Gewerbeamt.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG) (Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden.
  • Bescheinigung des Gesundheitsamt (nur Speisewirtschaft)
  • Lagepläne in zweifacher Ausfertigung
  • Grundrisszeichnungen in zweifacher Ausfertigung
  • Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

Kosten

vorläufige Gaststättenerlaubnis:

  • 75,00 €

endgültige Gaststättenerlaubnis:

  •  300,00 €