Festsetzung und Erhebung von Beiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

 

Hinweise zum Elternbeitrag

  • Die "Offene Ganztagschule" wird in Trägerschaft des Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (kjfh) e.V. in Kooperation mit der Ludgeri-Grundschule und dem Schulträger (Stadt Billerbeck) angeboten.
  • Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten werden einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben. Es besteht eine Nachweispflicht über die Höhe der erzielten Einkünfte. Das bedeutet, dass entsprechende Einkommensunterlagen vollständig vorzulegen sind, da ansonsten der höchste Beitrag zu leisten ist.
  • Die Elternbeiträge werden von der Stadt Billerbeck festgesetzt und sind zum 15. jeden Monats fällig. 
  • In den Beiträgen ist ein Entgelt für Mahlzeiten nicht enthalten, dieses wird von der kjfh e.V. erhoben und ist auch hier zu zahlen.

Höhe der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle.

Regelung für Geschwisterkinder

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die OGS, so ist für jeweils das zweite und jedes weitere Kind ein Beitrag in Höhe von 75 % des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu entrichten.

Beitragszeitraum

Zahlungspflicht besteht während des gesamten Schuljahres. Diese beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Sie besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung und wird  durch die Schließungszeiten der OGS nicht berührt.

Verfahren

Der Elternbeitrag wird mit Beginn des Besuches der OGS vorläufig festgesetzt. Hierfür ist von den/dem Beitragspflichtigen eine Elternerklärung nebst Einkommensunterlagen abzugeben. Maßgebend ist das Jahreseinkommen des letzten Kalenderjahres, sofern nicht davon auszugehen ist, dass gegenüber dem Einkommen im Beitragsjahr eine andere Einkommenssituation besteht. In solchen Fällen sind die prognostizierten Einkünfte für das laufende Kalenderjahr zu berücksichtigen.

Die Stadt Billerbeck nimmt eine rückwirkende Überprüfung der Elternbeiträge vor (Ausnahme: Selbsteinstufung Höchstbeitrag), es erfolgt jedoch keine jährliche Anforderung von Einkommensunterlagen. Bei dieser endgültigen Festsetzung des Beitrages wird das tatsächliche Einkommen im Kalenderjahr der Beitragspflichtigen zu Grunde gelegt. Ergibt sich hierbei eine unterschiedliche Beitragshöhe, ist der Beitrag rückwirkend zum 01. Januar des maßgeblichen Kalenderjahres neu festzusetzen. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet, zuwenig gezahlte Beiträge werden nachgefordert.

Berechnung des Einkommens

   positive Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz zuzüglich steuerfreie Einkünfte 

   + ggflls. Ehegattenunterhalt und Unterhalt für das entsprechende Kind 

   + ggflls. die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für                             die/den Beitragspflichtigen und das Kind  

   = beitragsrelevantes Einkommen

  • Bei Einkünften aus nicht-selbständiger Tätigkeit entspricht dieser Betrag i.d.R. dem Jahresgesamtbrutto-Einkommen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten.
  • Kinderfreibeträge ab dem dritten Kind und die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten werden abgezogen.
  • Kindergeld, Pflegegeld und Blindengeld bleiben unberücksichtigt, der Kinderzuschlag wird jedoch in die Berechnung einbezogen.
  • Von dem Elterngeld-Basis bleibt ein Betrag von 300,-€, von dem Elterngeld-Plus ein Betrag von 150,- € unberücksichtigt.
  • Bei Beschäftigten, denen eine lebenslange Versorgung zusteht (z.B. Beamte) wird ein Aufschlag von 10 % des Einkommens hinzugerechnet.


Sollte sich Ihr Einkommen ändern, kann dieses Einfluss auf die zu zahlende Beitragshöhe haben. Teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt.

 

Unterlagen

Elternerklärung (einmalig zu Beginn des Besuchs der OGS)

Betreuungsvertrag

Einkommensnachweise, z.B.:                                                                                                                      

- Gehaltsabrechungen (aktuelle und Dezember-Abrechnung des Vorjahres)

- zuletzt vorliegender Steuerbescheid vollständig bis zum Rechtsbehelf

- Bescheide über öffentliche Leistungen

- ggflls. Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge, Urteile etc.)

- Bescheide über erhaltene Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.)

- Rentenbescheide

Rechtsgrundlagen