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Kinderreisepass
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.
Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?
Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde.
Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist. Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.
Über Länder, die keine Kinderreisepässe anerkennen, informieren wir Sie gerne. In diesen Fällen wird ein Reisepass ausgestellt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
Termin online buchen
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Ausweisdokumente beider Elternteile (evtl. schriftliche Erklärung, wenn nur ein Elternteil vorspricht - siehe oben -)
Kosten
- 13,00 € (Neuantrag Kinderreisepass)
- 6,00 € (Verlängerung/Änderung)
Weitere Informationen
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.
Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?
Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde.
Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist. Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.
Über Länder, die keine Kinderreisepässe anerkennen, informieren wir Sie gerne. In diesen Fällen wird ein Reisepass ausgestellt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!
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- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Ausweisdokumente beider Elternteile (evtl. schriftliche Erklärung, wenn nur ein Elternteil vorspricht - siehe oben -)
- 13,00 € (Neuantrag Kinderreisepass)
- 6,00 € (Verlängerung/Änderung)
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18