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Flüchtlinge und Spätaussiedler: Unterbringung
Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler
Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Stadt Billerbeck eigene Übergangsheime.Verpflichtung zur Unterbringung Ausländische Flüchtlinge:
Die Stadt Billerbeck ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.Spätaussiedler:
Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Stadt Billerbeck die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim.Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Paul Klein-Reesink
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-59
E-Mail: klein-reesink@billerbeck.de
- Frau Mechtild Volmer
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-54
E-Mail: volmer@billerbeck.de
Flüchtlinge und Spätaussiedler: Unterbringung