Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschiedem zwischen Mietzuschuss für eine Mietwohnung und Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsatzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld: Info-Portal "Wohngeld"
Einen Onlineantrag können sie über das "Serviceportal GemeinsamOnline" stellen.
Mietzuschuss
Lastenzuschuss
Für die Antragsbearbeitung benötigen Sie eine BundID. Da künftig immer mehr Dienstleistungen die Anmeldung per BundID voraussetzen, lohnt sich der Aufwand zum einmaligen Anlegen der BundID.
Sollten Sie keinen Onlineantrag stellen wollen, können Sie folgende Antragsformulare nutzen:
- Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss
- Weiterleistungsantrag/Mietzuschuss
- Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss
- Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen
- Hinweisblatt Wohngeldantrag
Für die Antragsbearbeitung sind u.a. Einkommensnachweise von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern, Nachweis der Mietzahlungen bzw. Belastungen erforderlich.
Hilfe für weitere Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahme zuständige Sachbearbeiterin:
- Buchstabe A bis K: Frau Pia Kortüm (Tel.-Nr. 02543/73-58, e-mail kortuem@billerbeck.de)
- Buchstabe L bis Z: Frau Susanne Pölling (Tel-Nr. 02543/73-57, e-mail poelling@billerbeck.de)